Wir freuen uns sehr über das Interesse an unserem vierzehnten HSBA Finance Blog! Viel Spaß beim Lesen des September-Blogs.

Marktupdate
Seit Anfang des Monats hat der Markt seine Korrektur vom Zwischenhoch (16.08.2022) weiter fortgesetzt. Der S&P 500 korrigierte inzwischen um 17%, der Nasdaq 100 um 20% und die 10-jährigen US-Staatsanleihen verteuerten sich auf 3,83%. Einer der Gründe dafür waren die Inflationsdaten in den USA vom 13. September, denn die vorgelegten Inflationsdaten von 8,3%, lagen über den Schätzungen von 8,1%. Das lag vor allem daran, dass die Dienstleistungs- als auch Mietkosten stärker als erwartet angestiegen sind. Dennoch ist die Inflationsrate im Vergleich zum vorherigen Monat um 0,2% gesunken. Fraglich ist, ob wir in den USA den Inflationshöhepunkt mit 9,1% im Juni bereits gesehen haben.
Die FED achtet auf eine niedrige Arbeitslosigkeit und nachhaltige Preisstabilität. Derzeit legt die FED ihren Fokus auf die Inflationsbekämpfung. Laut Beschloss (RockCreek CEO) and Peters (Co-CIO von PGIM Fixed Income) könnte das bedeuten, dass die Löhne nach der Nullzinspolitik steigen könnten und dementsprechend einen negativen Einfluss auf die Marge der Unternehmen hätte. Dies würde für mehr Gleichheit zwischen den Stakeholdern sorgen. (Bloomberg, 2022) Im September hat die FED erneut die Zinsen um 0,75% angehoben. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass die Leitzinsen weiter steigen könnten.
In der 37. Kalenderwoche hatte Fedex Quartalszahlen veröffentlicht. Fedex Aktien büßten 21,4% an Wert ein, da sie ihre gesamte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 einstellten. Denn diese sei derzeit schwer zu prognostizieren aufgrund des volatilen operativen Umfeldes. Zusätzlich sieht der CEO die Risiken einer globalen Rezession. Das Ergebnis wurde deutlich verfehlt, denn der Ertrag pro Aktie war mit $4,37 gegenüber $5,10 unter den Erwartungen. Der Umsatz wurde im abgelaufenen Quartal um 1,5 Milliarden verfehlt. Dies liegt unter anderem an dem erheblichen Rückgang der Volumenlieferungen. Darüber hinaus wurde die Prognosen für das derzeitige Quartal stark gekürzt.
Quellen: boomberg.com; investors.fedex.com; reuters.com; tagesschau.de; zacks.com
Autor: Bjarne Quast
Leitzins – was man darüber wissen sollte
Dass die Jahre der Negativverzinsung gezählt sind, stand spätestens mit der zum 27. Juli 2022 von der EZB durchgeführten Leitzinserhöhung um 50 Basispunkte und dem damit einhergehenden Verlassens des negativen Bereichs fest. Während bei Privatpersonen ab der Überschreitung eines Freibetrags, bei Unternehmen teilweise schon ab dem ersten Euro bislang Negativzinsen, oder auch Verwahrentgelte genannt, fällig wurden, normalisiert sich die Lage wieder.
Am 14. September 2022 erhöhte die EZB den Leitzins erneut – diesmal um 75 Basispunkte auf 1,25 %. Doch was genau ist unter dem Leitzins zu verstehen?
Genaugenommen gibt es drei verschiedene Leitzinssätze, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die zuvor genannten 1,25 %, die auch in den Medien oft mit dem Leitzins in Verbindung gebracht werden, stellen den sogenanntenHauptrefinanzierungssatz dar. Banken können sich zu diesem Zinssatz Geld bei der EZB leihen. Des Weiteren gibt es den Einlagenzinssatz, welcher die Konditionen angibt, zu denen Banken ihr Geld kurzfristig bei der EZB anlegen können. Dieser Einlagenzinssatz liegt seit dem 14. September bei 0,75 %. Zuletzt gibt es noch denSpitzenrefinanzierungssatz, der aktuell bei 1,5 % liegt und angibt, zu welchen Konditionen sich Banken kurzfristig Geld leihen können, um Liquiditätsengpässe zu verhindern.
Welche Konsequenzen zieht eine Erhöhung bzw. Senkung des Leitzinses nach sich? Vereinfacht gesagt und unter idealen Bedingungen sorgt die Erhöhung des Leitzinses dafür, dass es für die Banken teurer wird, sich von der EZB Geld zu leihen. Diese erhöhten Kosten werden in Form von gesteigerten Kreditzinsen von den Banken an die Verbraucher und Unternehmen weitergegeben. Durch die erhöhten Zinsen sinkt die Nachfrage nach Geld, wodurch sich die Geldmenge reduziert, was wiederum sinkende Verbraucherpreise zur Folge hat.
Im Falle eines sinkenden Leitzinses sind demnach Kreditzinsen für Verbraucher und Unternehmer günstiger, die Nachfrage nach Geld, und somit auch deren Menge, steigt. Die Wirtschaft wird angekurbelt, die Nachfrage nach Gütern steigt und Unternehmen investieren, um diese Nachfrage bedienen zu können. Es wird mehr Personal eingestellt und auch die Löhne steigen. Dadurch resultieren schließlich auch höhere Verbraucherpreise.
Festgelegt wird der Leitzinssatz übrigens von dem 25-köpfigen EZB-Rat, dem obersten Gremium der Notenbank. Der letztendliche Beschluss wird von der EZB- Präsidentin Christine Lagarde, stets an einem Donnerstag um 14:30 Uhr, bekannt gegeben.
Quellen: Bundesbank.de; Forbes.com; wdr.de; Handelsblatt.com; weltsparen.de
Autor: Friedrich von Freymann


Abkopplung des Gaspreises vom Strommarkt und die „Übergewinnsteuer“ – Werden sie den Strompreis senken?
In den letzten Monaten ist der Strompreis exorbitant angestiegen. Dies belastet nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen. Laut einer IHK-Umfrage sehen 42% der Hamburger Unternehmen ihren Firmenstandort in der Zukunft gefährdet. Im produzierenden Gewerbe ist der Anteil nochmal um 21% höher. Ein prominentes Beispiel für die Folgen der Strompreiserhöhung auf Unternehmen gab es auch schon: Der Stahlkonzern ArcelorMittal verkündete, den Betrieb an mehreren Standorten teilweise einstellen zu wollen. Deshalb fordern Wirtschaftsminister Robert Habeck und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, den Strompreis vom Gaspreis abzukoppeln und auch eine „Übergewinnsteuer“ ist im Gespräch. Werden diese Ideen helfen, den Strompreis zu senken?
Strom ist ein homogenes Gut, daher kann es nur einen einheitlichen Marktpreis geben. Dieser wird auf dem europäischen Strommarkt nach dem Merit-Order-Prinzip gebildet. Das bedeutet, dass der Preis durch das am teuersten produzierende Kraftwerk bestimmt wird. Derzeit sind das, durch den Wegfall der Gaslieferungen aus Russland, die Gaskraftwerke.
Bei dem am teuersten produzierenden Kraftwerk decken sich Angebot und Nachfrage. Der Gleichgewichtspreis ist deshalb dort, wo die Grenzkosten des Kraftwerkes mit der Nachfrage, die basierend auf Prognosen ermittelt wird, übereinstimmen. Die Grenzkosten sind die Kosten, die bei Hinzunahme von einer weiteren Einheit der bereitgestellten Leistung entstehen würden. So werden die variablen Kosten des Kraftwerkes gedeckt. Alle anderen Kraftwerke, die unter dem Gleichgewichtspreis produzieren, erwirtschaften einen „Übergewinn“.
In Deutschland ist das Merit-Order-Prinzip durch die statische Nachfrage und des Angebots sowie staatlichen Eingriffen in den Strommarkt modifiziert. Langfristige Lieferverträge zwischen Verbraucher und Stromproduzent sind üblich. Ebenfalls ist der Prozess, ein fossiles Kraftwerk ab und anzustellen, zeitintensiv. Bei den erneuerbaren Energien greift der Staat in den Strommarkt ein. So hat die Einspeisung der erneuerbaren Energien Vorrang vor den fossilen Energien und die Grenzkosten der erneuerbaren Energienkraftwerke werden nicht in der Preisbildung berücksichtigt, was die Grenzkosten dieser Kraftwerke künstlich senkt. Die Differenz aus den tatsächlich anfallenden Produktionskosten und den Grenzkosten wird seit dem 1. Juli 2022 durch den „Energie- und Klimafonds“ des Bundes ausgeglichen.
Wie kann der Verbraucher, zusätzlich zu dem Wegfall der Erneuerbaren-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage), entlasten werden? Klar ist eines: Eine staatlich verordnete Preisobergrenze für Strom wird das Problem verschärfen, denn, wenn die Nachfrage steigt, aber das Angebot sinkt, wird das Knappheitsproblem verschärft. Stattdessen gab es bereits zwei verschiedene Ideen der EU- Mitgliedsstaaten und der Bundesregierung.
Griechenland hat als erstes vorgeschlagen, den Gaspreis vom restlichen Strompreis abzukoppeln, indem der Strommarkt zweigeteilt wird: Ein Segment mit geringen variablen Kosten (z.B. erneuerbare Energien) und eines mit hohen variablen Kosten (z.B. Gas). Kann so eine eventuelle Abwanderung von Produktionsfirmen ins Ausland verhindert werden? Griechenlands Idee würde den Gleichgewichtspreis nicht ändern, da Strom auch weiterhin ein homogenes Gut bleibt, bei dem es nur einen Marktpreis geben kann.
Was dann? Ist die Besteuerung der Übergewinne aus den Nicht-Gas-Kraftwerken eine Lösung, wie Habecks und Ramelows fordern? Wenn die Steuer den Nettopreis nicht unter die Grenzkosten drückt und somit die Produktion der erneuerbaren Energien nicht gestoppt wird, bleibt der regulierten Strommarkt in Deutschland erhalten. Außerdem würde das preisbestimmende Kraftwerk nicht besteuert werden. Aber auch hier gibt es zwei Seiten der Medaille. Die Gefahr, dass erneuerbare Energien-Unternehmen abwandern, ist hoch, weil sich das Geschäft in Deutschland für sie eventuell nicht lohnen könnte.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Wegfall der EEG-Umlage den Verbraucher zwar schon entlastet hat, aber in der letzten Zeit der Strompreis durch die am teuersten produzierenden Gaskraftwerke weiterhin gestiegen ist. Um den Strompreis zu senken, würde auch keine fixe Preisobergrenze helfen. Wenn die entstandenen „Übergewinne“ besteuert werden würden, ist das eine kurzfristige, marktorientierte Zwischenlösung mit der Gefahr der Abwanderung von Energie- Produzenten. Das Energieproblem langfristig lösen, wird es aber nicht.
Quellen: welt.de; n-tv.de; welt.de; wiwo.de; next-kraftwerke.de; next-kraftwerke.de; pv-magazine.de; welt.de; bundesregierung.de
Autorin: Isabella Pausch
Gibt Porsche nun auch abseits der Straße Vollgas?
In 2,7 Sekunden von 0 auf 100 km/h, so stark beschleunigt der Porsche 911er. Nicht ganz auf 100 aber immerhin 82,50€ hat es die Aktie des Autoherstellers zum Börsenauftakt geschafft. Somit war der IPO (Initial Public Offering) von Porsche der größte deutsche IPO, seit die Telekom AG im Jahr 1996 den Sprung auf das Börsenpakett gewagt hat. Aber warum wagt sich Porsche genau jetzt, im aktuellen Marktumfeld an die Börse?
Zu Beginn stellt sich natürlich die Frage, wie einer der größten deutschen Automobilkonzerne bislang noch nicht an der Börse gehandelt wurde. Denn so gab es bislang noch nicht „die Porscheaktie“, sondern nur die Porsche SE, eine Holdinggesellschaft für die Familien Porsche und Piëch. Demnach wurden bislang auch nur Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Porsche SE gehandelt, was sich nun ändert. Jedoch wird Porsche immer noch nicht vollständig an die Börse gebracht. Denn stolze 75% minus eine Aktie der Porsche AG gehören weiterhin der Volkswagen AG. Das verbleibende Viertel plus eine Aktie geht an die Porsche SE. Der Grund für die Aufteilung auf diese Weise ist eine Sperrminorität (Möglichkeit einer Minderheit zwischen 25-50% einen Mehrheitsbeschluss zu verhindern). Handelbar wären somit gerade einmal ca. 12,5% des Grundkapitals von Porsche.
Eine Gegebenheit, die der Aktie sicherlich ein großes Maß an Volatilität nehmen dürfte, was in den turbulenten Märkten, die wir aktuell erleben, durchaus positiv zu bewerten ist. Nach dem erfolgreichen Börsenstart und einem kurzzeitigen Allzeithoch von 86,44€ bleibt zunächst abzuwarten, wo sich der Kurs einpendeln wird und mit welchem fairen Preis die Investoren die Porscheaktie bewerten. Aufgrund der mehrfachen Überzeichnung der Papiere, vor Bekanntgabe des Einstiegskurses von 82,50€, dürfte es an allgemeiner Nachfrage zunächst nicht mangeln, wobei die Details im Preis nicht zuletzt von allgemeinen Marktrisiken abhängen, die sich in der anhaltenden Inflation, den steigenden Zinsen, dem Ukrainekonflikt und seit vergangener Woche nun auch in einem anbahnenden Konflikt zwischen Italien und der EU widerspiegeln.
In dieser enttäuschenden Phase der Kapitalmärkte bringt der IPO der Porsche AG wenigstens frische Abwechslung, lenkt für einen Moment vom Marktgeschehen ab und löst zumindest in Teilen die Verwirrung vieler Kleinanleger mit der Porsche SE. Mehr solcher Lichtblicke am Horizont könnten die Märkte sicherlich gebrauchen, wobei auf absehbare Zeit keine größeren Freudenmomente dieser Art abzusehen sind. Ob dies das richtige Umfeld für die noch junge Porscheaktie ist, bleibt zu beobachten, weshalb man nur das Beste hoffen und Glück wünschen kann.
Quelle: deraktionaer.de; handelsblatt.com; ig.com; bwl-lexikon.de
Autor: Felix Knabe


Karrieremöglichkeit in Finance – Wirtschaftsprüfung
Die Wirtschaftsprüfung befasst sich mit der Überprüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere mit der für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht den jeweiligen Standards entsprechen.
Durch diese unabhängige Kontrolle spielt die Wirtschaftsprüfung eine zentrale Rolle in der Bildung und Wahrung des Vertrauens in die Kapitalmärkte.
Die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt und setzt das erfolgreiche Bestehen des Wirtschaftsprüfer-Examens und einige weitere Bedingungen voraus. Um das Examen ablegen zu können, muss der angehende Wirtschaftsprüfer ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mindestens 3 bis 4 Jahre relevante Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung vorweisen können.
Der Weg dorthin beginnt meist als Prüfungsassistent. Ein beliebter Weg ist der Berufseinstieg bei den vier großen Prüfungsgesellschaften – den Big Four. Namentlich Deloitte, EY, KPMG und PwC. Sie machen rund 67 % des weltweiten Umsatzes in der Wirtschaftsprüfung aus.
Der Berufseinstieg ist bereits nach dem Bachelorabschluss möglich. Ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang hilft, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Erste praktische Erfahrungen durch Praktika in den Bereichen Steuerberatung, Rechnungswesen oder IT sind für die Bewerbung von Vorteil.
Die Arbeitsbelastung in der Wirtschaftsprüfung ist stark von saisonalen Unterschieden geprägt. Gerade in den Winter- und Frühlingsmonaten gibt es viel zu tun. In dieser sogenannten „Busy Season“ stehen die meisten Jahresabschlussprüfungen an; also die Prüfung der Jahresabschlüsse zum Ende eines Geschäftsjahres durch den Wirtschaftsprüfer.
In dieser Busy Season ist es durchaus möglich, dass die Wochenarbeitszeit 60 – 70 Stunden beträgt. Typische Aufgaben sind es Gespräche mit Mandanten zu führen, Buchungen nachzuvollziehen, stichprobenartige Prüfungshandlungen durchzuführen und interne Kontrollen zu überprüfen.
Während der Arbeit erlangt man dabei tiefe Einblicke in Unternehmen verschiedener Größenklassen und Branchen. Die dabei erworbene Expertise kann sehr wertvoll sein und bietet somit auch die Möglichkeit, seine berufliche Laufbahn nach einigen Jahren auch abseits der Wirtschaftsprüfung erfolgreich fortzuführen. Gerade dies ist einer der ausschlaggebenden Gründe, weswegen die Wirtschaftsprüfung bei vielen Berufseinsteigern aus wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen beliebt ist.
Die Einstiegsgehälter liegen zwischen 40.000 – 50.000 € jährlich und steigen nach einigen Jahren bereits auf 70.000 – 90.000 €.
Quellen: inance-magazin.de; Karriere.kpmg.com, wpk.de; stepstone.de
Autor: Henning Krahmer