Januar 2023

Wir freuen uns sehr über das Interesse an unserem achtzehnten HSBA Finance Blog! Viel Spaß beim Lesen der Januar-Ausgabe.

Marktupdate

Seit Jahresbeginn gab es einen großen Kaufdruck seitens der Bullen. Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Inflation weiter rückläufig ist. Dies hat zur Folge, dass die Zinsanstiegserwartungen weiter rückläufig sind. Der Konsens der Analystenschätzungen geht davon aus, dass der amerikanische Leitzins dieses Jahr auf maximal 4,75 % – 5 % ansteigt. Dies könnte dann der Leitzins-Peak gewesen sein. Es bleibt spannend abzuwarten wie Jerome Powell seine nächsten FED-Sitzungen hält, da er die letzten Male eher eine bearisch Einstellung für den Gesamtmarkt hatte und weiter daran festhalten wird, solange die Wirtschaft es aushalten kann, die Zinsen weiter anzuheben, um die Inflation in den Griff zu bekommen. Zusätzlich setzt sich die Kündigungswelle weiter fort – vor allem bei Technologieunternehmen werden weiterhin Stellen abgebaut. Diese Kosteneinsparung seitens des Unternehmens wird für das Halten der Marge verwendet. Aufgrund des verbesserten makroökonomischen Bild schließen US-Aktienindizes mit einem starken Plus (S&P 500: +7 % & Nasdaq 100: +11 %). Für eine positive Überraschung sorgte der Bitcoin mit einer starken Performance von +39 %. 

Natural Gas

Der bisherige Winter verlief in Deutschland vergleichsweise milde. Zusätzlich wurde viel Strom durch Windenergie generiert, das zu einem geringeren Gasverbrauch führte. Darüber hinaus liegt der Gasfüllstand in Europa bei 72 % im Januar. Zusätzlich wurde im Dezember der erste LNG-Terminal in Wilhelmshaven ans Netz angeschlossen. Dies sorgt zusätzlich für eine Entlastung der Situation. Darüber hinaus reduzierten die deutschen Privatpersonen und Industrie ihren Gasverbrauch. Der Gaspreis verzeichnet seit dem Hoch aus August 2022 ein Minus von 73 %.

Krypto

Steigen ab jetzt wieder Kryptowährungen?

Die Graphik zeigt die Entwicklung des Bitcoinkurses nach dem Hochpunkt der letzten drei Zyklenhochs. Auffällig ist, dass der Zeitpunkt des Tiefs in einem ähnlichen Zeitrahmen liegt. Die Entwicklung zwischen Tag 500 und 800 verläuft unabhängiger, bevor es zum Schluss in beiden Phasen zu einer Rally kommt. Dadurch, dass der Markt noch sehr jung ist, lassen sich keine signifikanten Aussagen treffen, allerdings kann die Vergangenheit als Orientierung für zukünftige Entwicklungen dienen.

Anhand dieser Graphik kann es durchaus sein, dass gerade der Boden bei Bitcoin gebildet wird, da die Korrektur bereits weit vorangeschritten ist. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich dieses Asset in Zukunft weiterentwickelt. Darüber hinaus wird es interessant bleiben, ob die erhöhte Korrelation zwischen dem Bitcoin und dem S&P 500 aus den letzten zwei Jahren weiteranhält.

Disclaimer: Keine Kauf- oder Anlageempfehlung.

Quellen: Handelsblatt.com; Capital.de; Cmegroup.com; Assets.ctfassets.net

Autor: Bjarne Quast

Vorstoß zum Erbbaurecht in Hamburg: Mieterlobby versus Wohnwirtschaft

Vorstoß zum Erbbaurecht in Hamburg: Mieterlobby versus Wohnwirtschaft

Die Freie und Hansestadt Hamburg möchte ab September 2024 ihre Wohnungspolitik ändern und das Erbbaurecht einführen. Somit dürfen städtische Wohnungen und Wohnungsgrundstücke – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch mit 100-jähriger Mietpreisbindung vergeben werden. Die Mietpreisbindung bei Sozialwohnungen wird dadurch um 70 Jahre verlängert. Hamburg folgt somit den Städten Zürich und Wien. 

Doch was bedeutet das jetzt für die Stadt als Erbbaurechtgeber und der Wohnwirtschaft als Erbbaurechtnehmer? 

Grundsätzlich ist es dann so, dass die Stadt Eigentümerin der Grundstücke bleibt, während die Wohnwirtschaft mit Eintragung ins Grundbuch alleinige Eigentümerin der Immobilie ist. Beide haben das Recht für ihr jeweiliges Eigentum Mieteinnahmen zu erzielen. So zahlt der Erbbaurechtnehmer an den Erbbaurechtgeber einen jährlichen oder monatlichen Erbbauzins. Dieser liegt meist zwischen vier und sechs Prozent des Grundstückwertes. Zudem dürfen beide Parteien das Eigentum an jemanden Dritten verkaufen, es vererben, verschenken und beleihen lassen. 

Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit von 60 Jahren bis zu 100 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit fällt die Immobilie an den Erbbaurechtsgeber, der Stadt Hamburg, zurück. Dafür muss der Erbbaurechtnehmer mit mindestens zwei Dritteln des dann aktuellen Verkehrswertes der Immobilie entschädigt werden. Selbstverständlich kann der Vertrag aber auch verlängert werden.

Unter den Akteuren im Hamburger Wohnungsmarkt hat das Vorhaben sowohl zu Jubelrufen als auch zu einem Aufschrei geführt. Während die Mieterlobby und die Volksinitiativen den Vorstoß begrüßen, kommt von vielen Verbänden und Investoren aus der Wohnwirtschaft massive Kritik.

Die Mieterlobby betont, dass die Mieten durch die 100-jährige Mietpreisbindung einkommensschwache Mieter für eine sehr lange Zeit vor erheblichen Mieterhöhungen schützen. Zudem können zukünftige Senate der Stadt Hamburg, Immobilien nicht leitfertig als Spekulationsobjekte veräußern, um zu schnellen Geld zu kommen. Damit ist eine Stabilität in der Wohnungspolitik gewährleistet.

Die Wohnwirtschaft kritisiert dagegen, Finanzierungen seien über den gesamten Zeitraum ohne öffentliche Förderung nicht realisierbar. Grund dafür ist, dass die Mieten bei der langen Mietpreisbindung auf einem Niveau unterhalb vom Mittelwert des Mietenspiegels liegen. Sie fordern daher zusätzliche Fördermittel, welchen Bürgermeister Tschentscher grundsätzlich offen gegenübersteht.  Die Finanzierung ist für die Wohnwirtschaft aber von besonderer Bedeutung, weil mit dem Erbbaurecht die Quersubvention über Eigentumswohnungen wegfällt. Die Banken geben aktuell schlechtere Finanzierungskonditionen beim Bau auf ein Grundstück mit Erbbaurecht als beim Bau auf das eigene Grundstück. Deshalb befürchten einige Unternehmen aus dem Baugewerbe, dass am Ende nur noch die städtischen Gesellschaften Saga und Fördern + Wohnen bauen werden können und somit in den Wohnungsmarkt regulatorisch eingegriffen werde.

Zusätzlich zu den Bedenken an der Finanzierung kommen makroökonomische Faktoren hinzu. So ist die Baukonjunkturaufgrund von Rohstoffknappheit und die gestiegenen Baukosten durch den klimaneutralen Umbau des Wohnungabestandes eingebrochen.Die geplante Einführung des Erbbaurechts ist somit ein heiß diskutiertes Thema in Hamburg. Es ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen, weil erst das Verfassungsgericht der Änderung in der Hamburger Verfassung zustimmen muss.

Quelle: Abendblatt.de; Abendblatt.de; Abendblatt.de; Abendblatt.de; Erbbaurechtsverband.de; Hausgold.de; Sozialfinanz.de

Das Schaubild des Erbbaurechtsvertrag wurde der folgenden Website entnommen: talu.de.

Autor: Isabella Pausch

Auch Deutschland kann Börse!

In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine aktive und engagierte Aktionärskultur entwickelt. Diese Entwicklung ist insbesondere mit Hinblick auf das doch sehr volatile Börsenjahr 2022 ein erstaunlicher Trend. Mittlerweile investieren rund 18,3% der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren in Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs, was etwa jeder fünften Person entspricht.

Laut Daten des Deutschen Aktieninstituts ist die Zahl der privaten Aktionäre im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,8% gestiegen. Besonders bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass vor allem jüngere Altersgruppen sich für Aktien als Anlageform interessieren. Eine Untersuchung zeigt, dass die Zahl der Aktionäre im Alter zwischen 14 und 30 Jahren zum Vorjahr um unglaubliche 40% gestiegen ist. Das bedeutet, dass von den etwa 830.000 neuen Anlegern die Mehrheit von knapp 600.000 neuen Aktionären aus den jungen Generationen stammt.

Diese steigenden Zahlen deuten darauf hin, dass immer mehr Menschen in Deutschland erkennen, dass Aktien eine attraktive Anlageform sind, um Vermögen aufzubauen und abzusichern. Dabei spielen nicht nur finanzielle Überlegungen eine Rolle, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des eigenen Portfolios und an der Unternehmensentwicklung teilzunehmen.

Eine weitere positive Entwicklung ist, dass immer mehr Frauen ihr Vermögen in Aktien anlegen. Die Zahl der weiblichen Aktionäre ist im Jahr 2022 um 11,3% gestiegen, wodurch die Geschlechterungleichheit bei den Aktionären deutlich reduziert wurde.

Insgesamt zeigen die Daten des Deutschen Aktieninstituts, dass sich die Aktionärskultur in Deutschland weiter positiv entwickelt. Besonders die jüngeren Generationen und Frauen zeigen ein großes Interesse an Aktien als Anlageform. Dies kann als Indikator für eine wachsende finanzielle Bildung und ein erhöhtes Verständnis für die Vorteile von langfristigen Anlageoptionen gesehen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktionärskultur in Deutschland im Jahr 2022 weiter an Dynamik gewonnen hat und dass immer mehr Menschen erkennen, dass Aktien für die Altersvorsorge fast alternativlos geworden sind.

Quellen: dai.de

Autor: Luca Schröder

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